Profitieren Sie von unserem Erfahrung
und indudividuellen Service.

Rechtliche Hinweise

immopolice GmbH, Wintgensstrasse 130 in 47058 Duisburg, Telefon 0203-519 35 191, Telefax 0203-500 6 332 Geschäftsführung: Hanife Ekinci; Umsatzsteuer-Id-Nummer gemäß § 27 des Umsatzsteuergesetz; Steuernummer: DExxxxxx Finanzamt Duisburg.

Berufsaufsichtsbehörde: Ordnungsamt Stadt Duisburg, Königstraße 63-65 47051 Duisburg

Handelsregister: Amtsgericht Duisburg

Handelsregisternummer: HRB 25523

Umsatzsteueridentifikationsnummer: Um einem Missbrauch der Daten vorzubeugen, behalten wir uns vor die komplette Steuernummer nur auf schriftliche Anfrage per Fax zu übermitteln. Eine entsprechende Anfrage stellen Sie bitte an o.g. Fax-Nummer.

Haftung für Links: Für Verlinkungen zu anderen Betreibern von Inhalten im Internet gilt: Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten und deren Aktualität haben. Wir weisen aus diesem Grunde jede Haftung für diese externe Links zurück. Wir sind bemüht die externen Links in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenfalls diese bei Bedarf herauszunehmen.

Urheberrechte: immopolice GmbH prüft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten ständig. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden. Die hier veröffentlichen Daten sind urheberrechtlich geschützt. Eine anderweitige Reproduktion, Mirroring oder Anzeige innerhalb fremder Frames ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.

Copyright-Informationen: © 2016 immopolice GmbH, Wintgensstraße 130 in 47058 Duisburg

E-mail: info@immopolice.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Weitergabeverbot: Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise des Maklers, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.

§2 Doppeltätigkeit: Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden

§3 Eigentümerangaben: Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Eigentümer bzw. Verkäufer oder von einem beauftragten Dritten stammen und er hierfür keine Haftung übernimmt.

§4 Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§5 Verjährung: Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§6 Gerichtsstand: Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

§7 Provisionspflicht: Die Maklerprovision in Höhe von 3,57 % incl. MwSt. gilt als vereinbart und ist auf den Kaufpreis mit Zustandekommen des notariellen Kaufvertrages zu zahlen und sofort fällig. Für Vermietung oder Verpachtung beträgt die Maklerprovision 2,38 Kaltmieten incl. MwSt. Hiervon abweichende Maklerprovisionen müssen gesondert vereinbart werden. Die Maklerprovision ist grundsätzlich vom Käufer/Angebotsempfänger zu zahlen. Sollte der Vertragsabschluss durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen/Personen/Familienangehörige des Angebotsempfängers vollzogen werden, schuldet dieser weiterhin die Vermittlungsprovision. Wir behalten uns vor, auch für den Auftraggeber provisionspflichtig zu werden.

§8 Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.