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IMMOBILIEN · FÖRDERUNG · STEUERN
AfA-Abschreibung für Immobilien, KfW- und BAFA-Förderung, Rendite und Spekulationssteuer kostenlos berechnen. Sofort und datensparsam direkt im Browser.
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AfA verständlich erklärt
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt den abschreibungsfähigen Gebäudewert einer vermieteten Immobilie über die steuerlich maßgebliche Nutzungsdauer. Grund und Boden gehört grundsätzlich nicht zur AfA-Bemessungsgrundlage. Deshalb trennt der Rechner Kaufpreis und Bodenanteil und zeigt die daraus abgeleitete Gebäudeabschreibung transparent an.
Bei der linearen AfA wird die Abschreibungsbasis mit einem gleichbleibenden Prozentsatz über die maßgebliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Welche Regel im Einzelfall gilt, hängt insbesondere vom Gebäude und den steuerlichen Voraussetzungen ab.
Für geeignete Neubauten kann eine degressive Abschreibung in Betracht kommen. Der Rechner stellt die ausgewählte Methode der linearen Berechnung gegenüber, damit Unterschiede leichter nachvollziehbar werden.
Abschreibbar ist grundsätzlich der Gebäudeanteil, nicht der Wert von Grund und Boden. Eine sachgerechte Kaufpreisaufteilung ist deshalb für die Berechnung besonders wichtig.
Eine Immobilienentscheidung besteht nicht nur aus der AfA. Der Fördercheck berücksichtigt deshalb zusätzlich ausgewählte Angaben zu energetischer Sanierung, KfW- und BAFA-Fördermöglichkeiten, Vermietung, Rendite und einer möglichen Veräußerung. Das Ergebnis dient als unverbindliche Ersteinschätzung und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts-, Energie- oder Förderberatung.
Berechnungsstand: 2026. Förderbedingungen und steuerliche Regelungen können sich ändern. Prüfen Sie die Ergebnisse vor einer Investitionsentscheidung anhand der aktuellen Vorgaben der zuständigen Behörden und Förderstellen.
Häufige Fragen
Die Absetzung für Abnutzung verteilt den abschreibungsfähigen Gebäudewert auf mehrere Jahre. Grund und Boden ist grundsätzlich nicht Bestandteil der AfA-Bemessungsgrundlage.
Ausgangspunkt ist der abschreibungsfähige Gebäudeanteil. Darauf wird – abhängig von Objekt, Baujahr und den jeweils geltenden steuerlichen Voraussetzungen – die passende Abschreibungsmethode angewendet.
Bei der linearen AfA bleibt der Abschreibungssatz grundsätzlich konstant. Bei einer zulässigen degressiven AfA wird die Abschreibung nach der hierfür geltenden Methode aus dem jeweiligen Wertansatz ermittelt.
Grund und Boden unterliegt grundsätzlich keiner Abnutzung und wird deshalb vom abschreibungsfähigen Gebäudeanteil getrennt. Die sachgerechte Kaufpreisaufteilung ist für die AfA wichtig.
Der Rechner gibt anhand Ihrer Eingaben eine orientierende Einschätzung zu ausgewählten Fördermöglichkeiten. Maßgeblich bleiben die jeweils aktuellen Programmbedingungen und die Prüfung durch die zuständigen Förderstellen.
Ja. Im erweiterten Modus können geplante Modernisierungs- und energetische Maßnahmen angegeben werden, um mögliche Förder- und Steuerwirkungen in die Ersteinschätzung einzubeziehen.
Nein. Sie ist eine unverbindliche Ersteinschätzung. Für Entscheidungen sollten Sie die Ergebnisse mit einer qualifizierten Steuerberatung und den zuständigen Förderstellen prüfen.
Nur wenn Sie „Simulation speichern“ wählen, werden die Eingaben lokal im Browser gespeichert. Eine Übertragung an Immopolice oder Dritte findet durch den Rechner nicht statt.
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